 Beschreibung:
Nicht Krankenversicherte
Laut Mitteilung des Statistischen Bundesamts vom Mai 2003 waren im damaligen Jahr 188.000 Bundesbürger trotz genereller Versicherungspflicht, ohne jede Krankenversicherung. Damit hatte sich die Zahl seit 1995 verdoppelt. Für das Jahr 2005 wird mit einer Steigerung auf 300.000 unversicherte Bürger gerechnet.
Als ein Grund dafür wird wirtschaftlicher Druck zur Eingehung einer Selbstständigkeit genannt, z.B. durch das Hartz-Konzept und die Verringerung der Zahlungshöhe von Lohnersatzleistungen, auch wenn der Betroffene nur unzureichend Geld für eine Selbstständigkeit hat, also ein Verzicht auf Krankenversicherung als Sparmaßnahme.
Nicht versichert von der GKV werden z.B. auch solche Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen gegen die BA, die vorher über die Eltern in einer PKV (in der Regel mit 20 v.H.) einzelvertraglich versichert waren – obwohl es sich hier nur um einen „abgeleiteten“ Anspruch 'ähnlich' der Familienversicherung in der GKV handelt – und dann aus der Beihilfeberechtigung (Berücksichtigungsfähig i. d. R. mit 80 v.H.(siehe ->Beihilferecht der Beamten)) herausfallen. Diese werden von der KV auch nicht in eine 'freiwillige' Versicherung übernommen.
Außerdem gibt es die Gruppe der gut verdienenden, freiwillig Nichtversicherten. Sie tragen ihr Krankheitsrisiko (begrenzt auf ihre Vermögenswerte) selbst und sparen sich die Kosten für die Verwaltung und die Umverteilungskomponenten der Krankenkassen und Versicherungen.
Mit der Verabschiedung der Reform der Krankenversicherung am 2. Februar 2007 in Berlin wird eine Pflichtversicherung aller Bundesbürger begründet. Hierdurch müssen Privat- und gesetzliche Krankenversicherungen jeden antragstellenden Bürger aufnehmen und können diesen nicht wegen einer gesundheitlichen Risikoprüfung ablehnen.
Krankenversicherung bei Behinderungen
Je nach persönlicher Situation kann es für Behinderte zu erheblichen Schwierigkeiten kommen,
sich versichern zu können. Wichtig für Behinderte ist es in jedem Fall, sich umfassend zu
informieren. Insbesondere wenn es um die Entscheidung „gesetzlich oder privat“ geht, kann die
Situationen äußerst kompliziert werden. Dies gilt verstärkt, wenn Drittleistungen (z.B.
Beihilfe für Beamte) eine wichtige Rolle spielen. Oft bleibt nur der Ausweg, sich gesetzlich
zu versichern. Gesetzliche Versicherungen sind verpflichtet, Behinderte aufzunehmen. Eine
private Versicherung ist direkt nach der Geburt und neuerdings auch durch so genannte
Öffnungsaktionen der privaten Krankenversicherer möglich. Hier ist jedoch Vorsicht geboten,
da es zu höheren Kosten und auch zu schlechteren Leistungen kommen kann. Es gibt eine spezielle
Krankenversicherung, die bestimmte Versicherungsleistungen für alle Behinderungen über 50%
übernimmt.
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