Krankenversicherungsvergleich
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Beschreibung:

Private Krankenversicherung

Bei der privaten Krankenversicherung können sich alle nicht gesetzlich Versicherungspflichtigen versichern. Dazu gehören:

Angestellte und Arbeiter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen oberhalb der sog. Versicherungspflichtgrenze (s. Tabelle); die Grenze bezieht sich auf das Jahresgehalt und wird bei 13 Monatsgehältern bei € 3.669,23 im Monat erreicht, Beamte (bei denen nur ein Teil der Krankheitskosten gedeckt werden muss) und Selbstständige ohne Berücksichtigung ihres Einkommens. In der privaten Krankenversicherung muss sich jedes Familienmitglied selbst versichern oder bei Nichtvolljährigkeit (Kinder) von einem Sorgeberechtigten versichert werden, d. h. für jedes zusätzliche Mitglied erhöht sich in der Summe der Versichertenbeitrag. Die Beitragseinstufung erfolgt individuell aufgrund von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand für das jeweilige Versicherungsniveau. Im Allgemeinen gilt der Grundsatz: Je jünger (und gesünder) der Versicherungsnehmer ist, desto geringer ist der zu zahlende Beitrag. Wegen der allgemein längeren Lebenserwartung von Frauen und häufigeren Arztbesuchen zahlen Frauen meist höhere Beiträge als Männer.

Die Behandlungskosten eines Arztbesuches werden bei Bagatellfällen üblicherweise vom Versicherungsnehmer vorgestreckt und dann vom Versicherer erstattet. Höhere Rechnungen können gleich an den Versicherer durchgereicht werden, der seinerseits dann den Arzt bezahlt. Analog zahlt der Versicherte bei Medikamenten den tatsächlichen Preis und reicht anschließend das Rezept zur Erstattung ein.

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